Allgemeine Geschäftsbedingungen und besondere Vereinbarungen für Reservierungen
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Betrieb des Designcafé kuL, Tischreservierungen im Café sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
II. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt zwischen der Designcafé kuL GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Benjamin Wanninger und Tibor Strigac (nachfolgend „Café“) und dem Kunden zustande. Vertragspartner im Rahmen einer Tischreservierung ist der Kunde, der die Reservierung tätigt.
2. Das Café haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Café die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Cafés beruhen oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten. Einer Pflichtverletzung des Cafés steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
3. Alle Ansprüche verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Café ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Cafés zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Cafés an Dritte. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
4. Das Café ist berechtigt, in begründeten Fällen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
IV. Verbindlichkeit von Tischreservierungen, Stornierung, Nutzung des Tisches
1. Mit der Tischreservierung gibt der Kunde eine verbindliche Erklärung ab, zum vereinbarten Zeitpunkt mit der angekündigten Personenzahl im Café zu erscheinen.
2. Kann der Kunde den reservierten Termin nicht wahrnehmen, bittet das Café um eine möglichst frühzeitige Absage, um den Tisch anderweitig vergeben zu können.
3. Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht oder deutlich verspätet, ist das Café berechtigt, einen angemessenen Ersatz für entstandene Aufwendungen und entgangene Einnahmen zu verlangen, sofern der reservierte Tisch nicht anderweitig vergeben werden konnte. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Der reservierte Tisch wird vom Café bis zu 15 Minuten nach der vereinbarten Reservierungszeit freigehalten. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Ankunft oder Rückmeldung, ist das Café berechtigt, den Tisch anderweitig zu vergeben.
5. Bei hoher Auslastung behält sich das Café vor, die Nutzung des reservierten Tisches auf eine Dauer von maximal 2 Stunden zu begrenzen. Das Café wird den Kunden hierauf vor Ort oder im Rahmen der Reservierung hinweisen. Ein Anspruch auf eine längere Verweildauer besteht in diesen Fällen nicht.
V. Rücktritt des Cafés
1. Das Café ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei höherer Gewalt oder anderen vom Café nicht zu vertretenden Umständen, bei irreführenden Angaben oder wenn der reibungslose Geschäftsbetrieb gefährdet erscheint.
2. Bei berechtigtem Rücktritt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
VI. Haftung bei höherer Gewalt
Wird der Cafébetrieb durch behördliche Anordnungen eingeschränkt oder geschlossen, haftet das Café nur bei schuldhafter Verletzung gesetzlicher Pflichten.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.
VIII. Technische Einrichtungen
Vom Kunden mitgebrachte oder beauftragte technische Einrichtungen erfolgen auf dessen Verantwortung.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
X. Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für durch ihn oder seine Begleitpersonen verursachte Schäden.
XI. Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden bedürfen der Textform.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Cafés.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen unberührt.
Stand: Dezember 2025

